Zweckverband

Zweckverband
1. Begriff: Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben, zu deren Durchführung sie berechtigt oder verpflichtet sind.
- 2. Arten nach den Aufgaben: Planungsverbände, Sparkassen- und Giroverbände, Schulverbände und Z. zur Wasserver- und -entsorgung.
- 3. Rechtsform: Die Z. sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unter sinngemäßer Anwendung der für die Gemeinden geltenden Bestimmungen aufgrund der Verbandssatzung. Die öffentlich-rechtliche Form des freiwilligen Z. kann handelsrechtlich selbstständige Unternehmen, deren Kapital sich ausschließlich in öffentlicher Hand befindet, mit Zustimmung der obersten Landesbehörde auch natürliche Personen und  gemischtwirtschaftliche Unternehmen einschließen.
- 4. Organisatorisch ist ein Z. i.d.R. das Organ der gemeinsamen Willensbildung und der Vermögensträger; die eigentliche Aufgabenwahrnehmung (z.B. Versorgungsaufgabe) wird von einem Tochterunternehmen des Z. in privatrechtlicher Form wahrgenommen.
- 5. Alternative: Anstelle der Bildung eines Z. können Gemeinden zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung derart treffen, dass einer der Beteiligten gegen angemessene Entschädigung seitens der übrigen die gemeinsame Aufgabe erfüllt oder den übrigen Beteiligten die Mitbenutzung einer von ihm betriebenen Einrichtung gewährt (z.B. Müllverbrennungsanlagen).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zweckverband — Zweckverband,der:⇨Interessengemeinschaft …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Zweckverband — ↑Konsortium …   Das große Fremdwörterbuch

  • Zweckverband — Der Zweckverband ist ein Zusammenschluss mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften auf der Grundlage eines Gesetzes und/oder eines öffentlich rechtlichen Vertrages zur gemeinsamen Erledigung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe. Zweckverbände… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband — Zwẹck|ver|band 〈m. 1u〉 zur Erfüllung kommunaler Aufgaben erfolgter Zusammenschluss von Gemeinden * * * Zwẹck|ver|band, der: der gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben dienender Zusammenschluss von Gemeinden u. Gemeindeverbänden. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien — (ZVON) Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (VON) GmbH Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haft …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband SPNV Münsterland — Logo des ZVM …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband SPNV Ruhr-Lippe — Logo des ZRL Der Zweckverband SPNV Ruhr Lippe (ZRL) wurde am 4. November 1995 als Gebietskörperschaft gegründet, und zwar aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27.… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd — Logo des ZWS Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen Süd (ZWS) wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen — Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) ist ein Zusammenschluss von sechs Landkreisen und vier Städten im Raum des Verkehrsverbundes Bremen / Niedersachsen (VBN). Er ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband Großraum Braunschweig — Logo des ZGB Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) ist für die Koordination übergreifender Aufgaben, die die gesamte Region betreffen, zuständig. Die Städte, Gemeinden und Landkreise im Verbandsgebiet planen und gestalten jeweils ihre… …   Deutsch Wikipedia

  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe — …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”